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Gesundheitsberuferegistermeldung

Erfassung GESUNDHEITSBERUFEREGISTERMELDUNG über ELDA


Die Meldung der Neuanstellung von Berufsangehörigen für Gesundheitsberufe durch Arbeitgeber im Rahmen der ELDA-Gesundheitsberuferegistermeldung ist seit 01.01.2018 verpflichtend. Es gibt darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, die Meldung für bereits angestellte Berufsangehörige durchzuführen.

Details finden Sie hier.