Bis wann muß die Umstellung auf den neuen Satzaufbau für Dienstgebermeldungen erfolgen ? Welche(s) Update(s) muß ich für die Umstellung auf den neuen Satzaufbau durchführen ? Wo kann ich im ELDA-Erfassungsprogramm die Finanzamtnummer und Steuernummer eingeben, bzw. ändern ? Wozu dient das Feld 'Ordnungsbegriff' im ELDA-Erfassungsprogramm ? Nach der Sendung eines Lohnzettels (L16, E18) habe ich ein Fehlerprotokoll erhalten. Wo erhalte ich diesbezüglich Auskunft (z.B. Steuernummer des Dienstgebers im Infosatz ungültig) ? Nach der Installation des neuen Erfassungsprogrammes finde ich meine Dienstgeber- und Dienstnehmerdaten nicht mehr ?
Bis wann muß die Umstellung auf den neuen Satzaufbau für Dienstgebermeldungen erfolgen ?
Wesentliche Neuerungen
- Meldung des Serviceentgelts im Beitragsnachweis bei Selbstabrechnung
- Neue Meldung für Serviceentgelt bei Vorschreibe-Betrieben
- Ergänzung der Meldung zum Mitarbeitervorsorgebeitrag um Zuschlag bei jährlicher Abrechnung (Vorschreibung)
- Ergänzung des Lohnzettel Finanz um Aufwand für Familienbeihilfe
- Avisomeldung zur tagfertigen Anmeldung im Rahmen des Sozialbetrugsgesetzes (gilt 2006 nur im Burgenland!)
- Zusammenlegung von 2 Versicherungsträgern zur Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Übergangsfrist
Den neuen Beitragsnachweis, die Meldung Servicentgelt und die neue Meldung zum Mitarbeitervorsorgebeitrag müssen Sie ab 1.12.2005 verwenden. Der Lohnzettel Finanz ist ab 1.1.2006 verplichtend. Diese Meldungen können Sie ab sofort in der neuen Version schicken. Ab 1.1.2006 können Dienstgeber im Burgenland zur tagfertigen Anmeldung im Rahmen des Sozialbetrugsgesetzes die Avisomeldung nutzen.
Welche(s) Update(s) muß ich für die Umstellung auf den neuen Satzaufbau durchführen ?
Bei Verwendung des
ELDA-Erfassungsprogrammes, installieren Sie die neueste Version der Software die Sie im Menüpunkt "Downloads" herunterladen können. Die Installation muß unbedingt über die alte Version erfolgen (in den selben Installationspfad).
Wenn Sie das Inhaltsprüfprogramm verwenden, müssen Sie in jedem Fall auch ein Update der Regeltabelle vornehmen. Dieses erhalten Sie ebenfalls unter den "Downloads" oder auch über die "ELDA Internet Update" - Funktion.
Hinweis: wenn der Sendebetrieb mit dem vorhandenen Sendemodul problemlos abläuft, ist kein Update des Übertragungsprogrammes (ELDA für Windows) notwendig.
Wo kann ich im ELDA-Erfassungsprogramm die Finanzamtnummer und Steuernummer eingeben, bzw. ändern ?
Wozu dient das Feld 'Ordnungsbegriff' im ELDA-Erfassungsprogramm ?
ELDA ignoriert. Es dient dem Dienstgeber und kann daher firmenintern nach Belieben befüllt (z.B. mit der Personalnummer des erfassenden Dienstnehmers) oder auch leer gelassen werden.
Nach der Sendung eines Lohnzettels (L16, E18) habe ich ein Fehlerprotokoll erhalten. Wo erhalte ich diesbezüglich Auskunft (z.B. Steuernummer des Dienstgebers im Infosatz ungültig) ?
Hinweis: Der
ELDA-Support kann hier leider keine Unterstützung anbieten. Wir ersuchen Sie daher, sich an den Lohnzettelberater Ihres zuständigen Betriebssitzfinanzamtes zu wenden.
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