Adresse der Arbeitsstätte
Adresse der Arbeitsstätte gemäß § 34 Abs. 2 ASVG
Ab 2007 ist die Adresse der Arbeitsstätte am 31.Dezember bzw. am letzten Beschäftigungstag innerhalb eines Jahres gemeinsam mit dem Lohnzettel verpflichtend an die Statistik Austria zu melden.
Die Adresse der Arbeitsstätte können Sie elektronisch melden
- mit Ihrem Lohnprogramm,
- mit dem ELDA für Windows Erfassungsprogramm für Dienstgeber oder
- mit dem ELDA online Erfassungsformular.
Die notwendigen Eingabefelder finden Sie entweder direkt auf dem Lohnzettelformular oder auf einem eigenen Formular, dass unmittelbar nach dem Ausfüllen des Lohnzettels geöffnet wird.
Adresse der Arbeitsstätte

