DRUCKEN

Häufig gestellte Fragen (Dienstgeber)


Welche(s) Update(s) muß ich für die Umstellung auf einen neuen Satzaufbau durchführen ?

Wenn Sie ein Lohnprogramm verwenden, erhalten Sie von dessen Hersteller ein Update für die neuen Satzaufbauten.

Bei Verwendung der ELDA-Software erhalten Sie eine automatisierte Update Aufforderung bei Verfügbarkeit einer neuen Version.

Wozu dient das Feld 'Ordnungsbegriff' in der ELDA-Software?

Dieses Feld wird bei der Datenübermittlung von ELDA ignoriert. Es dient dem Dienstgeber und kann daher firmenintern nach Belieben befüllt (z.B. mit der Personalnummer des erfassenden Dienstnehmers) oder auch leer gelassen werden.

Nach der Sendung eines Lohnzettels (L16, E18) habe ich ein Fehlerprotokoll erhalten. Wo erhalte ich diesbezüglich Auskunft (z.B. Steuernummer des Dienstgebers im Infosatz ungültig) ?

Wenden Sie sich bitte an den Lohnzettelberater Ihres zuständigen Betriebsstättenfinanzamtes. Es kann jedoch bis zu sieben Tage dauern, bis der entsprechende Lohnzettel beim Finanzamt einsehbar ist.

Hinweis: Der ELDA-Support kann hier leider keine Unterstützung anbieten.

Wie werde ich ELDA-Kunde?

Um ELDA Kunde zu werden müssen Sie nur das Anmeldeformular auf der Startseite (Registrierung zu ELDA) ausfüllen. Spätestens am nächsten Werktag erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Mail.
Die Registrierung bei ELDA ist kostenlos. Sollten Sie eine ausländische PLZ haben geben Sie bitte im Feld „PLZ“ 9999 und im Feld „Ort“ dann Postleitzahl und Ort ein. Wenn Sie die Funktion Dienstgeber / Steuerberater / WTH gewählt haben benötigen Sie keine Vertragspartner Nummer.
Wenn Sie ihre E-Mail Adresse angegeben haben erhalten sie spätestens am nächsten Werktag ein Mail mit ihren persönlichen ELDA Zugangsdaten.

ELDA Sendebestätigung und Protokoll

Sofort nach einer ELDA Übermittlung wird ein Protokoll der von Ihnen erstellten Meldedateien ausgegeben. Dieses kann entweder gespeichert oder ausgedruckt werden. Wir empfehlen Ihnen, das Protokoll umgehend und genau zu kontrollieren und eventuelle Fehler gleich abzuklären.

Bitte beachten Sie die Angaben zum Status einer Meldung und die erforderlichen Folgemaßnahmen:
Status „W“ – Warnung: Die Meldung wird trotz eines Mangels an den zuständigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet und dort bearbeitet.
Status „N“ – Nichtübernahme: Die Meldung wird aufgrund eines Mangels nicht weitergeleitet. Richtigstellung und nochmalige Übermittlung der Meldung sind erforderlich.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob die Datenübertragung korrekt abgelaufen ist oder kein Protokoll erhalten haben, nehmen Sie bitte Einsicht in das Übertragungsjournal von ELDA Online um dies zu überprüfen. Bei fehlen der Übermittlung im ELDA Online Übertragungsjournal wiederholen Sie bitte die entsprechende Datensendung.


Ich erhalte beim Versenden den Fehler 'E17: Datei 'Dateiname', Zeile -1: Die Datei 'Dateiname' mit der Groesse 'xyz' Bytes ist bereits vorhanden.'

Die Datei wurde mit identischem Inhalt bereits einmal gesendet und erfolgreich verarbeitet. Ein weiteres Übermitteln der Datei ist daher nicht mehr nötig.

Sollten Sie die Datei mit der ELDA Software gesendet haben und nachträglich ein Protokoll benötigen, so können Sie dieses jederzeit auch über ELDA Online herunterladen.

Fehlermeldung LZ Finanz

Bei Übermittlungen vom LZ Finanzamt ist bei einer Fehlermeldung der zuständige LZ-Berater des Betriebssitzfinanzamt zu kontaktieren.

Ich erhalte beim Versenden den Fehler 'E17: Datei 'Dateiname', Zeile -1: Die Datei 'Dateiname' mit der Groesse 'xyz' Bytes ist bereits vorhanden.'

Die Datei wurde mit identischem Inhalt bereits einmal gesendet und erfolgreich verarbeitet. Ein weiteres Übermitteln der Datei ist daher nicht mehr nötig.

Sollten Sie die Datei mit der ELDA Software gesendet haben und nachträglich ein Protokoll benötigen, so können Sie dieses jederzeit auch über ELDA Online herunterladen.

Testmeldungen

Übermittlungen an ELDA können auch als Testmeldung gesandt werden. Diese Daten werden auf unserem internen ELDA-System verarbeitet, aber NICHT zum jeweiligen Backendsystem weitergeleitet und somit auch NICHT verbucht.

Bitte prüfen Sie jedenfalls immer die Übermittlungsprotokolle bzw. Meldebestätigungen auf den angegebenen Testvermerk.

Bitte beachten Sie auch, dass Testmeldungen, die von Ihnen nicht als solche deklariert werden, von uns nicht als Testmeldungen erkannt werden können und somit zu den Backendsystemen weitergeleitet und verbucht werden.

Wir bitten daher um besondere Vorsicht bei der Erstellung von Testmeldungen.