Adresse der Arbeitsstätte gemäß § 34 Abs. 6 ASVG
Die Adresse der Arbeitsstätte ist am 31. Dezember bzw. am letzten Beschäftigungstag des Jahres im Rahmen der Lohnzettelmeldung für alle Beschäftigten verpflichtend an Statistik Austria zu melden. Diese Regelung gilt auch nach der Umstellung auf die monatlichen Beitragsgrundlagen weiterhin.
Die Adresse der Arbeitsstätte können Sie elektronisch melden
- mit Ihrem Lohnprogramm,
- mit der ELDA-Software oder
- mit ELDA-Online.
Die notwendigen Eingabefelder finden Sie entweder direkt auf dem Lohnzettelformular oder auf einem eigenen Formular, welches unmittelbar nach dem Ausfüllen des Lohnzettels geöffnet wird. Achten Sie bitte darauf, dass bei manchen Lohnverrechnungsprogrammen die Meldung der Adresse der Arbeitsstätte in einem eigenen extra Schritt durchzuführen ist.
Info zur Adresse der Arbeitsstätte (PDF, 501 KB)