Ab 1 Jänner 2016 tritt das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist die Verstärkung der Abwehr, Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug. In ELDA kommt es zu wichtigen Änderungen beim Anmeldeprozess zur Pflichtversicherung.
- Wurde ein Unternehmen durch die Abgabenbehörde des Bundes rechtskräftig als Scheinunternehmen qualifiziert, dürfen die an ELDA einlangenden Anmeldungen nicht mehr bestätigt werden. Stattdessen wird ein Hinweis ausgegeben, dass nach § 33 Abs. 1 b ASVG die Meldung unzulässig ist:
Wir weisen diese Meldung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, Allg. Sozialversicherungsgesetz) als unzulässig zurück! DIESE MELDUNG GILT ALS NICHT ERSTATTET!