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ÖGK und Finanzbehörde prüfen wieder gemeinsam


Seit 1.7.2020 wird die Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen wieder von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Finanzverwaltung gemeinsam durchgeführt.

Zwischenzeitlich waren diese Agenden im Wirkungsbereich der Finanzverwaltung angesiedelt.

Hintergrund ist ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der die aktuelle Regelung als nicht verfassungskonform bewertet hat.

Die Änderungen beinhalten im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Der ÖGK obliegt die Sozialversicherungsprüfung. Zusätzlich wird aber auch die Lohn- und Kommunalsteuer geprüft. Dabei sind die Mitarbeiter der ÖGK auch im Auftrag des Finanzamtes und der einhebungsberechtigten Gemeinde tätig.
  • Der Prüfdienst der Finanzverwaltung ist für die Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung zuständig. Zusätzlich werden auch die Sozialversicherungsbeiträge geprüft. Der Prüfdienst der Finanzverwaltung ist dabei auch im Auftrag der ÖGK und der einhebungsberechtigten Gemeinde tätig. 
  • Die Gesamtsteuerung obliegt einem partnerschaftlich besetzten Prüfbeirat

Im Vordergrund der gemeinsamen Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) steht die Information bzw. Beratung der Dienstgeber, die Sicherung der Beitragsgrundlagen- und Versicherungszeiten und der damit erzielte faire Wettbewerb in der Wirtschaft. 

Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema.