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ÖGK unterstützt Unternehmen beim Abbau von Beitragsrückständen

Zahlreiche heimische Unternehmen weisen...


Zahlreiche heimische Unternehmen weisen coronabedingte Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Diese sind nun Schritt für Schritt abzubauen, ohne die Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden.

Die Basis dafür ist ein zukunftsorientiertes Unterstützungspaket (Zwei-Phasen-Modell), das der Gesetzgeber beschlossen hat und das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun zur Ausführung bringt. Das Modell sieht vor, dass die coronabedingten Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis zum 30.06.2021 zu begleichen sind. Ist dies Unternehmen aus Gründen der Liquidität nicht möglich, gewährt die ÖGK Ratenzahlungen – in einem ersten Schritt bis 30.09.2022.

Beratungsangebot für Betriebe

Die ÖGK verschickt im Hinblick auf die nahende Zahlungsfrist (30.06.2021) eine erste Zahlungsinformation an die heimischen Betriebe. Damit erhalten sie einen aktuellen Überblick über ihre coronabedingten Beitragsrückstände und können zeitgerecht planen, wie diese abgebaut werden können. Die ÖGK berät die Betriebe dabei gerne. Eine tagesaktuelle Kontoinformation ist auch auf dem Kundenportal WEBEKU verfügbar.

Ratenanträge ab 01.06.2021 möglich

Ist nach erfolgtem Kassensturz absehbar, dass die ausstehenden Beiträge bis 30.06.2021 nicht zur Gänze beglichen werden können, gibt es für betroffene Betriebe die Möglichkeit ein Ratenansuchen zu stellen. Ein elektronischer Antrag steht ab 01.06.2021 in WEBEKU zur Verfügung. Die Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung sind allerdings von Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen.

Details zum Abbau der coronabedingten Beitragsrückstände finden Sie hier.