Am 01.04.2022 hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) im Bereich der zwischenstaatlichen Sozialversicherung einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung des Kundenservice gesetzt. Sämtliche Anträge auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ins Ausland (EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Staaten, mit denen Österreich ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat) werden nunmehr vollelektronisch abgewickelt.