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Information zum L19 - Pauschale Reiseaufwandsentschädigung


Gemeinnützige Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer steuer- und sozialversicherungsfrei pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlen.


Diese Entschädigungen müssen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden.


Wird ein Lohnzettel (L16) durch den begünstigten Rechtsträger übermittelt, sind die Reiseaufwandsentschädigungen auf diesem zu berücksichtigen und es muss kein zusätzliches L19 Formular übermittelt werden.


Die L19 Formulare können über ELDA übermittelt werden. Ab 31.01.2024 ist auch die Erfassung des L19 in der ELDA Onlineerfassung möglich.


Alternativ kann das Formular auch in Papierform direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Eine Vorlage zum ausdrucken finden Sie hier.


UPDATE 31.01.2024: Das L19 Formular ist bereits ab 31.01.2024 verfügbar und nicht erst ab 06.02.2024.