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Anmeldung fallweise Beschäftigter


Ab 1.1.2019 entfällt die so genannte Mindestangaben-Anmeldung für fallweise Beschäftigte, sie wird ersetzt durch die Anmeldung fallweise Beschäftigter.

Die Anmeldung fallweise Beschäftigter kann via ELDA Software, ELDA Online, ELDA App, einer Lohnsoftware, Telefon oder Fax erstattet werden.
Die Anmeldung fallweise Beschäftigter ist dabei für jeden Beschäftigungstag zu erstatten und wirkt als Vor­-Ort­-Anmeldung. Wie bei durchlaufenden Versicherungsverhältnissen wird erst nach Erstattung der mBGM die Anmeldeverpflichtung erfüllt. Die endgültige An- und Abmeldung für fallweise beschäftigte Personen ist als mBGM für fallweise Beschäftigte zu erstatten.


Das bisher verwendete Faxformular verliert ab 1.1.2019 seine Gültigkeit. Stattdessen wird es möglich sein, eine Anmeldung fallweise Beschäftigter vor Arbeitsantritt mittels eines neuen Faxformulares (1.08 MB) per Fax (05 0766 1461) oder Telefon (05 0766 1460) zu erstatten. Dabei ist allerdings die Voraussetzung, dass

  • nachweisbar ein wesentlicher Teil der Datenfernübertragungseinrichtung für längere Zeit ausgefallen ist, oder
  • die meldepflichtige Stelle nachweisbar über keinen PC und keinen Internetzugang verfügt und auch die Lohnverrechnung nicht von anderer Stelle wie z.B. einem Steuerberater mit entsprechender Ausstattung durchgeführt wird oder
  • die meldepflichtige Stelle die Lohnverrechnung von einer anderen Stelle (z.B. Steuerberater) durchführen lässt und diese nicht mehr erreichbar ist (z.B. bei Arbeitsaufnahme außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters)
  • der Beschäftigte in einer Betriebsstätte des Dienstgebers aufgenommen wird und dort keine entsprechende EDV-Ausstattung zur Verfügung steht.



Weitere Informationen finden Sie hier. (8.9 MB)