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22.12.2021 - Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz - Senkung ab 01.01.2022

Kurzfristige Änderung im Tarifsystem - TASY


Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) wurde mittels Verordnung des Bundesministers für Arbeit ab 01.01.2022 von derzeit 0,20 Prozent auf 0,10 Prozent gesenkt.

Bereits seit Beginn der politischen Diskussion arbeiten der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit Hochdruck an der dadurch notwendigen Umstellung der Softwaresysteme. 

Das aktuelle Tarifsystem (TASY) mit dem verringerten IE steht daher trotz der äußerst kurzen Vorlaufzeit zeitgerecht zum Download zur Verfügung. Die Exportdatei zwecks Integration in die Lohnverrechnungsprogramme finden Sie hier:  Tarifsystem

SV-Clearingsystem

Im Rahmen des SV-Clearingsystems wird auf Basis der Angaben zur Tarifgruppe auch die Höhe der zu leistenden Beiträge geprüft. 

Falls mittels mBGM für Jänner 2022 und danach der IE noch in Höhe von 0,20 Prozent – anstelle 0,10 Prozent – gemeldet wird, kommt es über das SV-Clearingsystem zu folgenden Rückmeldungen:

  • Die Summe der Beiträge x der mBGM ist nicht ident mit der von uns errechneten Summe x.
  • Zur Verrechnungsposition x wurde im Unterschied zum gemeldeten Beitrag x der Beitrag in der Höhe von € x verbucht.

Als Serviceleistung werden die mBGM in den Softwaresystemen der ÖGK automatisch korrigiert und in der richtigen Höhe verbucht. Erfolgt die Beitragszahlung noch auf Basis des 0,20-prozentigen IE, kann es dadurch zu einem Guthaben auf den Beitragskonten kommen. Die Clearingfälle werden nach Ablauf von 35 Tagen aufgelöst. Eine Korrektur der mBGM aus Anlass der Senkung des IE ist somit nicht zwingend nötig. 

Link: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.881913&portal=oegkdgportal