DRUCKEN

ID Austria


Die Handy-Signatur wurde am 5.12.2023 von der ID Austria abgelöst.


Damit die alle ELDA-Services weiterhin genutzt werden können ist ein Umstieg auf ID-Austria zwingend erforderlich. Am Ende der Seite finden Sie eine Beschreibung welche ELDA-Services betroffen sind.

Beachten Sie bitte, dass die Handysignatur und ID Austria keine Services von ELDA darstellen und daher nicht supportet werden können! Entsprechende Informationen finden Sie bei A-Trust und Österreich.gv.

 

Es gibt zwei Ausführungen der ID Austria:  

  • Basic ID Austria
    • Diese ist maximal 5 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden
    • Mit der App „Digitales Amt“ kann ohne weiteres auf die Basic Variante umgestellt werden, sofern bereits eine digitale Signatur vorhanden ist.


  • Full ID Austria

    • Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den Umstieg auf diese Variante erwägen, überprüfen Sie bitte unbedingt VOR der Umstellung, ob ihr Handy dafür geeignet ist. Informationen dazu finden Sie bei A-Trust und Österreich.gv.

      Wenn die Anforderungen erfüllt sind, können Sie die Umstellung unter folgenden Umständen durchführen:

    • Sie muss von einer Registrierungsbehörde bezogen werden
    • Die Basic Variante kann zur Full Variante in der „Digitales Amt“ App aufgewertet werden. Reisepass oder Personalausweis sind dafür allerdings erforderlich. Für diese Vorgehensweise muss die ursprüngliche Signatur von einer Behörde (nicht ÖGK) ausgestellt worden sein.
    • Personen ohne österr. Staatsbürgerschaft können die Full ID Austria nur bei einer Landespolizeidirektion beziehen.

Für die Kontaktaufnahme mit dem BMF im Zusammenhang mit der ID Austria stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Serviceline:
    Sie können sich telefonisch an die dafür eingerichtete Serviceline unter +43 1 71123 – 884466 wenden, erreichbar von Montag bis Freitag, 8:00-16:00, bzw. buergerservice.oegv@brz.gv.at
  • Chatbot MONA:
    Stellen Sie Ihre Frage an den Chatbot MONA (Onlineverwaltungsassistent): chat.oesterreich.gv.at
  • Support Vertrauensdiensteanbieter :
    Kontaktieren Sie den Vertrauensdiensteanbieter unter servicecenter@a-trust.at. Weitere Informationen finden Sie unter www.a-trust.at/support.
  • Widerruf Vertrauensdiensteanbieter:
    Im Falle von Verlust/Diebstahl des Handys können Sie Ihre ID Austria unter +43 1 715 20 60 widerrufen lassen.


Wer ist von der Umstellung betroffen?

Wenn Sie derzeit für die Verwendung von ELDA keine Handysignatur oder Bürgerkarte benötigen, sind Sie von der Umstellung nicht unmittelbar betroffen. Wir empfehlen aber dennoch auf die ID-Austria umzustellen da Sie ansonsten z.B. Ihr Kundenpasswort nicht ändern oder bestimmte Online-Services nicht nutzen können.

  1. Ich verwende die ELDA Software zum Erstellen und/oder Übermitteln meiner Daten
    1. Das Erstellen und Übermitteln ist weiterhin möglich. Es ist allerdings nicht möglich das in der ELDA Software hinterlegte Kundenpasswort zu ändern.
  2. Ich verwende ELDA Online zum Erstellen und/oder Übermitteln meiner Daten bzw. zum kontrollieren des Übertragungsjournals
    1. Um ELDA Online weiterhin verwenden zu können ist eine Umstellung auf ID-Austria zwingend erforderlich
  3. Ich verwende eine Lohnsoftware zum Erstellen meiner Meldungen
    1. Meldungen können weiterhin erstellt und übermittelt werden. Einzige Ausnahme wäre, wenn die in der Lohnsoftware erstellten Meldungen über ELDA Online gesendet werden.
  4. Ich bin noch kein ELDA Kunde
    1. Für die Registrierung zu ELDA ist die ID-Austria zwingend erforderlich